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Anlaufstellen für Geringverdiener zur Ausstellung eines Bielefeld-Passes
 
Auch Geringverdiener können einen Bielefeld-Pass erhalten

Wer ist Geringverdiener(in)?

Personen, die nur ein geringes Arbeitsentgeld erhalten, egal ob sie teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt sind, haben oft kaum mehr Geld zur Verfügung im Vergleich zu Leistungsempfägern (z.B. Arbeitslosengeld II). Ähnlich ist es oft bei Arbeitslosengeld I - Empfängern. In Bielefeld kann derjenige dennoch einen "Bielefeld-Pass" erhalten, dessen Einkommen eine Tolleranzgrenze von 10% im Vergleich zu Arbeitslosengeld II - Empfängern nicht überschreitet.
Dazu können auch Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld nach dem SGB III, Wohngeld nach dem WoGG oder Kinderzuschlag nach dem BKGG mit ihren in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen gehören, wenn ihr Einkommen die Höhe der Regelbedarfe nach dem SGB II zuzüglich eines 10%igen Aufschlages und der Kosten der Unterkunft nicht überschreitet.

Generelle Anlaufstellen für Geringverdiener zur Prüfung der Berechtigung zum Erhalt eines Bielefeld-Passes

Geringverdienerinnen und Geringverdiener wenden sich an die fiktiv zuständigen Stellen (Jobcenter Arbeitsplus Bielefeld bzw. Amt für Soziale Leistungen - Sozialamt).

Bielefeld-Pass Antragssteller unter 25 Jahren

Bedarfsgemeinschaften (Ein-Personen-Haushalte, (Ehe-)Partner, Alleinerziehende), in denen die/der Antragsteller/in oder die/der (Ehe-)Partner unter 25 Jahre alt ist, müssen den Antrag unabhängig von ihrem Wohnbezirk im Jugendhaus, Niederwall 39, stellen.

Ihre konkrete Anlaufstelle im Bielefelder Stadtgebiet:

 
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