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    Angebote für Personen mit geringen Einkommen
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Wichtige Hinweise zum Bielefeld-Pass
 
Merkblatt Bielefeld-Pass zum Download (PDF, 56KB)

Merkblatt zum Bielefeld-Pass - Stand November 2011


Der Bielefeld-Pass gilt als Ausweis für die Inanspruchnahme verschiedener Vergünstigungen, die sowohl die Stadt Bielefeld Personen mit geringen Einkommen gewährt, als auch andere Einrichtungen aus den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport oder Soziales. Wer kann einen Bielefeld-Pass erhalten?
  • Empfängerinnen und Empfänger von
    • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
    • Grundsicherungsleistungen im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose und Sozialgeld nach dem SGB II („Hartz IV“)
  • Sozialhilfeberechtigte Bewohnerinnen und Bewohner Bielefelder Heime
  • Geringverdienerinnen und Geringverdiener Dazu gehören Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld nach dem SGB III, Wohngeld nach dem WoGG oder Kinderzuschlag nach dem BKGG mit ihren in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, wenn ihr Einkommen die Höhe der Regelbedarfe nach dem SGB II zuzüglich eines 10%igen Aufschlages und der Kosten der Unterkunft nicht überschreitet.

Wo bekommt man den Bielefeld-Pass?


Der Bielefeld-Pass wird ausgestellt
  • für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen bei der Stiftung Solidarität bei Arbeitslosigkeit und Armut „Die Ankleide“, Werner-Bock-Str. 17 und in der Prinzenstr. 1 im „Haus der Solidarität“, 33602 Bielefeld, Mo bis Mi. 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr, Do. 9:30 bis 18:00 Uhr, Fr 09:30-14:00 Uhr.

    Vorzulegen sind der letzte Leistungsbescheid und ein gültiger Lichtbildausweis. Hier erhält man den Bielefeld-Pass im praktischen Scheckkartenformat. Wer weiterhin den DIN A6 großen Ausweis in Papierform bevorzugt, kann einen Bielefeld- Pass (nach altem Muster) auch bei der leistungsgewährenden Stelle bekommen.
  • für Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen bei ihrer Heimleitung/-verwaltung.
  • Geringverdienerinnen und Geringverdiener wenden sich an die fiktiv zuständigen Stellen (Jobcenter Arbeitsplus Bielefeld bzw. Amt für Soziale Leistungen - Sozialamt).

Welche Vergünstigungen können in Anspruch genommen werden?

  • "Sozialticket" - ein ermäßigtes Monats-Ticket für öff. Nahverkehrsmittel
  • Freier Eintritt in die Kunsthalle Bielefeld
  • Freier Eintritt in folgende Museen in Bielefeld: Historisches Museum, Naturkunde-Museum, Bauernhaus-Museum, Feuerwehr-Museum, Museum Huelsmann, Museum Waldhof, Museum Wäschefabrik
  • Ermäßigte Entgelte bzw. Gebühren
    • für Kurse der Musik- und Kunstschule Bielefeld
    • für Kurse der Volkshochschule Bielefeld
    • bei Nutzung der Bielefelder Stadtbibliothek
    • beim Eintritt in Bielefelder Schwimmbäder und die Eisbahn
    • beim Eintritt in die Theater der Stadt Bielefeld
  • Darüber hinaus können bei Vorlage des Bielefeld-Passes einige Vergünstigungen bei Freien Trägern in Anspruch genommen werden: z. B. Bielefelder Tafel, Die Ankleide, Gebrauchtartikelbörse GAB, Ferienreisen von Jugend-/Wohlfahrtsverbänden ...

Wo bekommt man weitere Informationen?

Stadt Bielefeld, Amt für soziale Leistungen - Sozialamt, Telefon (0521) 51-8441, www.bielefeld.de Stiftung Solidarität, Telefon (0521) 3057551, www.bielefeld-pass.de
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