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Was ist eigentlich der Bielefeld-Pass?

Der Bielefeld-Pass gilt als Ausweis für die Inanspruchnahme verschiedener Vergünstigungen, die sowohl die Stadt Bielefeld Personen mit geringen Einkommen gewährt, als auch andere Einrichtungen aus den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport oder Soziales.
Wer kann einen Bielefeld-Pass erhalten?
• Empfängerinnen und Empfänger von:
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Grundsicherungsleistungen im Alter und bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitslose und Sozialgeld nach dem SGB II ("Hartz IV")
• Sozialhilfeberechtigte Bewohnerinnen und Bewohner Bielefelder Heime
• Geringverdienerinnen und Geringverdiener
Dazu gehören Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld nach dem SGB III, Wohngeld nach dem WoGG oder Kinderzuschlag nach dem BKGG mit ihren in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, wenn ihr Einkommen die Höhe der Regelbedarfe nach dem SGB II zuzüglich eines 10%igen Aufschlages und der Kosten der Unterkunft nicht überschreitet.