Der Bielefeld-Pass im Checkkarten Format wird ausgestellt für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld (ALG) II in der:
"Ankleide",
Werner-Bock-Str. 17
33602 Bielefeld
und im "Haus der Solidarität"
in der Prinzenstr. 1 (Ecke Werner-Bock-Str)
33602 Bielefeld,
Bürozeiten:
Mo. bis Mi. 9:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Do. 9:30 bis 18:00 Uhr,
Fr. 09:30-14:00 Uhr.
"Haus der Sozial - AG"
Kavalleriestr. 26 (Ecke Paulusstraße)
33602 Bielefeld
Tel: 0521 5201764
Öffnungszeiten:
Mo.Di.Mi.Fr.: 9:30 - 15:00 Uhr; Do.: 9:30 - 18:00
im Solidarshop Sennestadt
Sennestadtring 15a
33689 Bielefeld
Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do., und Fr.: 9:30 bis 17:00 Uhr
Mi.: 9:00 bis 13:00 Uhr
Vorzulegen sind der aktuelle Arbeitslosengeld II Leistungsbescheid und ein gültiger Lichtbildausweis.
Wer weiterhin den DIN A6 großen alten Bielefeld-Pass in Papierform bevorzugt, kann seinen Pass auch bei der leistungsgewährenden Stelle (Jobcenter Bielefeld) beantragen.
Für Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen ist ihre Heimleitung/-verwaltung zuständig.
Geringverdienerinnen und Geringverdiener
(Hier! - nähere Info) wenden sich an die fiktiv zuständigen Stellen (Jobcenter Arbeitsplus Bielefeld bzw. Amt für Soziale Leistungen - Sozialamt).
Welches Jobcenter für Sie zuständig ist - finden Sie
Hier!